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Verordnung (EC) Nr 261/2004

Sehr geehrter Passagier, wir bemühen uns, Ihnen Ihren Flug mit uns so angenehm wie möglich zu machen. Sollten wir es jedoch nicht geschafft haben, Ihnen den bestmöglichen Service anzubieten, könnten Sie berechtigt sein, eine finanzielle Entschädigung oder Hilfe gemäß der Richtlinie (EC) Nr 261/2004 zu erhalten. Bitte lesen Sie dazu die unten stehenden Informationen.

Flugverspätung:
Wenn wir eine größere Flugverspätung über die planmäßige Abflugzeit hinaus erwarten:

  1. Ab 2 Stunden oder länger für Flüge bis zu 1.500 Kilometer oder weniger; oder
  2. Ab 3 Stunden oder länger im Fall von Flügen innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer; oder
  3. Ab 4 Stunden oder länger im Fall von allen Flügen, die nicht unter (1) oder (2) fallen,

müssen Ihnen folgende Leistungen kostenlos angeboten werden:

  • Mahlzeit/Erfrischungen in angemessener Relation zur Wartezeit;
  • Hotelübernachtung in Fällen, bei denen eine oder mehrere Übernachtungen notwendig werden;
  • Transport zwischen dem Flughafen und der Übernachtungsmöglichkeit;
  • 2 Telefongespräche, Telex- oder Faxmitteilungen oder E-Mails.

Wenn die Verspätung mindestens 5 Stunden dauert, können Sie berechtigt sein, den vollen Kaufpreis Ihres Tickets erstattet zu bekommen oder den Teil oder die Teile Ihrer Flüge, die Sie nicht in Anspruch nehmen erstattet zu bekommen, oder den Teil oder die Teile Ihrer Flüge, die bereits genutzt wurden  aber der Flug bedingt durch den ursprünglichen Reiseplan nutzlos geworden ist, erstattet zu bekommen und zusätzlich ein Rückflug zum Ausgangspunkt der Reise zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Flüge innerhalb eines Flugtickets.

Annulierung:
Im Falle einer Annulierung eines Fluges muss Passagieren die Wahl gegeben warden zwischen:

  1. Erstattung der vollen Ticketkosten zum Kaufpreis, des Teils oder der Teile der nicht angetretenen Reise und des Teils oder der Teile der bereits angetretenen Reise, wenn diese Flüge nutzlos gemäß dem Reiseplan geworden sind und zusätzlich wenn anwendbar ein Rückflug zum ersten Abflugort zum nächstmöglichen Zeitpunkt;
  2. Änderung der Flugroute zu vergleichbaren Transportkonditionen zu Ihrer Zieldestination zum nächstmöglichen Zeitpunkt; oder
  3. Änderung der Flugroute zu vergleichbaren Transportkonditionen zu Ihrer Zieldestination zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl vorbehaltlich der Verfügbarkeit an Plätzen.

Zusätzlich müssen Ihnen die folgenden Leistungen kostenlos angeboten werden:

  • Mahlzeit/Erfrischungen in angemessener Relation zur Wartezeit;
  • Hotelübernachtung in Fällen, bei denen eine oder mehrere Übernachtungen notwendig werden;
  • Transport zwischen dem Flughafen und der Übernachtungsmöglichkeit;
  • 2 Telefongespräche, Telex- oder Faxmitteilungen oder E-Mails.

Sie haben das Recht eine Entschädigung zu erhalten, außer:

  1. Sie werden früher als zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über eine Flugstreichung informiert; oder
  2. Sie werden zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor dem planmäßigen Abflug über eine Flugstreichung informiert und Ihnen wird eine Umbuchung auf andere Verbindungen angeboten, die Ihnen erlaubt, nicht später als zwei Stunden nach dem planmäßigen Abflug abzufliegen und Ihren Zielort nicht später als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen; oder
  3. Sie werden in weniger als sieben Tag vor dem planmäßigen Abflug über eine Flugstreichung informiert und Ihnen wird eine Umbuchung auf eine andere Verbindungen angeboten, die Ihnen erlaubt, nicht später als eine Stunde vor dem planmäßigen Abflug abzufliegen und Ihren Zielort nicht in weniger als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen.

Sie erhalten eine Entschädigung mit den folgenden Beträgen:

  1. EUR 250 für alle Flüge bis 1.500 Kilometer oder weniger;
  2. EUR 400 für alle Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer;
  3. EUR 600 für alle Flüge, die nicht unter (1) oder (2) fallen.

airBaltic kann die Erstattung um 50% reduzieren, wenn Ihnen eine Umbuchung an Ihre Reiseziel auf alternativen Flügen angeboten wird,  deren Ankunftszeit die Ankunftszeit der ursprünglich gebuchten Flüge nicht überschreitet um

  1. zwei Stunden bei Flügen von insgesamt 1500 Kilometern oder weniger, oder um
  2. drei Stunden bei Flügen innerhalb der EU von insgesamt mehr als 1500 Kilometern und für alle anderen Flüge von insgesamt zwischen 1500 und 3500 Kilometern, oder um
  3. vier Stunden, bei Flügen, die nicht unter (1) und (2) fallen.

Die Entschädigung wird entweder in bar, oder durch Banküberweisung, oder – das unterschriebene Einverständnis des Fluggasts vorausgesetzt – in Fluggutscheinen. 

Bitte beachten Sie, daß airBaltic keine Entschädigung zahlen muß, wenn die Annulierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wird, die nicht zu vermeiden sind, auch wenn alle angemessenen Vorkehrungen getroffen wurden, den Umstand zu vermeiden.

Nichtbeförderung:
Wenn wir davon ausgehen müssen, Passagieren auf einem Flug nicht befördern zu können, werden zuerst Freiwillige gesucht, die bereit sind, gegen Leistungen, die zwischen der ausführenden Fluggesellschaft und dem Passagier abgesprochen werden, auf Ihren gebuchten Platz zu verzichten.

Wenn sich eine ungenügende Anzahl an Freiwilligen meldet um den verbleibenden Passagieren mit Reservierungen einen Einstieg zu ermöglichen, können wir Passagieren die Beförderung unfreiwillig verweigern.

Im Fall einer unfreiwilligen Nichtbeförderung muß Ihnen die Wahl zwischen den folgenden Punkten angeboten werden:

  1. Erstattung der vollen Ticketkosten zum Kaufpreis, des Teils oder der Teile der nicht angetretenen Reise und des Teils oder der Teile der bereits angetretenen Reise, wenn diese Flüge nutzlos gemäß dem Reiseplan geworden sind und zusätzlich wenn anwendbar ein Rückflug zum ersten Abflugort zum nächstmöglichen Zeitpunkt;
  2. Änderung der Flugroute zu vergleichbaren Transportkonditionen zu Ihrer Zieldestination zum nächstmöglichen Zeitpunkt; oder
  3. Änderung der Flugroute zu vergleichbaren Transportkonditionen zu Ihrer Zieldestination zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl vorbehaltlich der Verfügbarkeit an Plätzen.

Zusätzlich müssen Ihnen die folgenden Leistungen kostenlos angeboten werden:

  • Mahlzeit/Erfrischungen in angemessener Relation zur Wartezeit;
  • Hotelübernachtung in Fällen, bei denen eine oder mehrere Übernachtungen notwendig werden;
  • Transport zwischen dem Flughafen und der Übernachtungsmöglichkeit;
  • 2 Telefongespräche, Telex- oder Faxmitteilungen oder E-Mails.

Sie erhalten eine Entschädigung mit den folgenden Beträgen:

  1. EUR 250 für alle Flüge bis 1.500 Kilometer oder weniger;
  2. EUR 400 für alle Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer;
  3. EUR 600 für alle Flüge, die nicht unter (1) oder (2) fallen.

airBaltic kann die Erstattung um 50% reduzieren, wenn Ihnen eine Umbuchung an Ihre Reiseziel auf alternativen Flügen angeboten wird deren Ankunftszeit die Ankunftszeit der ursprünglich gebuchten Flüge nicht überschreitet

  1. zwei Stunden bei Flügen von insgesamt 1500 Kilometern oder weniger, oder um
  2. drei Stunden bei Flügen innerhalb der EU von insgesamt mehr als 1500 Kilometern und für alle anderen Flüge von insgesamt zwischen 1500 und 3500 Kilometern, oder um
  3. vier Stunden, bei Flügen, die nicht unter (1) und (2) fallen.

Die Entschädigung wird entweder in bar, oder durch Banküberweisung, oder – das unterschriebene Einverständnis des Fluggasts vorausgesetzt – in Fluggutscheinen.

Downgrading:
Wenn wir Sie in einer niedrigeren Klasse befördern, als für diejenige, für die Sie ein Ticket gekauft haben, sind Sie zu einer Erstattung wie folgt berechtigt:

  1. 30% des Ticketpreises für alle Flüge bis 1.500 Kilometer oder weniger;
  2. 50% des Ticketpreises für alle Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometer mit der Ausnehme von Flügen zwischen EU Mitgliedstaaten und französischen Überseedepartments und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer; oder
  3. 75% des Ticketpreises für alle Flüge, die nicht unter (1) oder (2) fallen.

Bitte zögern Sie nicht den airBaltic Kundendienst zu kontaktieren, sollten Sie Erstattungen oder Entschädigungen in Anspruch nehmen wollen.

Die zuständige Institution für die Durchsetzung der Verordnung (EC) No 261/2004 bzgl Fluggastrechten in der Republik Lettland und Litauen:

Consumer Rights Protection Centre
K.Valdemara st. 157
Riga, LV-1013
Latvia

Civil Aviation Administration
Rodūnios st. 2, LT-02188
Vilnius
Lithuania

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Informationen und Reservierung Telefon: 0900 1 24 72 25 (innerhalb Deutschlands, EUR 0,69/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend);
0820 600830 (innerhalb Österreichs, EUR 0.17/min); 0840 600830 (innerhalb der Schweiz)
Helpdesk (deutsch/englisch): res@airbaltic.de

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