Um Sie vor den neuen Bedrohungen durch flüssige Sprengstoffe zu schützen, hat die Europäische Union (EU) neue Sicherheitsbestimmungen beschlossen, die die Menge an Flüssigkeiten beschränken, die Sie durch die Sierheitskontrolle mitnehmen können. Diese Bestimmungen gelten für alle Passagiere, die von Flughäfen innerhalb der EU abfliegen, unabhängig von deren Zielort. Dies bedeuet, daß Sie und Ihr Handgepäck an den Sicherheitskontrollen neben anderen verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden müssen. Allerdings beschränken diese neuen Bestimmungen nicht die Menge der Flüssigkeiten, die Sie in den Geschäften nach der Sicherheitskontrolle oder an Bord eines Flugzeugs einer EU Fluggesellschaft erwerben können. Die neuen Bestimmungen gelten bis auf Weiteres ab Montag, den 6. November 2006 an allen Flughäfen innerhalb der EU, sowie in Norwegen, Island und der Schweiz. Was Ist Neu? Beim Packen Es ist nur gestattet, kleine Mengen an Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten müssen sich in einzelnen Behältern mit maximalen Inhalt von 100 Millilitern befinden. Diese Behälter müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte verpackt sein und dürfen die Menge von insgesamt einem Liter pro Passagier nicht übersteigen. 
Am Flughafen Um dem Sicherheitspersonal die Überprüfung der Flüssigkeiten zu erleichtern, müssen Sie: - alle mitgeführten Flüssigkeiten an der Sichertheitskontrolle zur Prüfung voweisen;
- Ihre Jacke und/oder Mantel ausziehen. Diese werden separat überprüft, während Sie durchsucht werden;
- Laptop Computer und andere große elektrischen Gegenstände aus Ihrem Handgepäck nehmen. Diese werden separat überprüft, während Sie durchsucht werden.
Flüssigkeiten beinhalten: - Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup;
- Cremes, Lotionen und Öle;
- Parfum;
- Sprays;
- Gels, inclusive Haar- und Duschgel;
- Inhalt von Druckbehältern, inclusive Rasierschaum, andere Schäume und Deodorants;
- Pasten, inclusive Zahnpasta;
- Mischungen aus festen und flüssigen Materialien;
- Mascara;
- jeden anderen Gegenstand ähnlicher Konsistenz.
WAS ÄNDERT SICH NICHT? Sie können nach wie vor: - Flüssigkeiten in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitnehmen – die neuen Bestimmungen betreffen nur Handgepäck;
- Arzneimittel oder lebensnotwendige Dinge mitnehmen, die Sie während Ihrer Reise benötigen, Babynahrung eingeschlossen;
- Es besteht die Möglichkeit, daß Sie nachweisen müssen, daß diese Flüssigkeiten dringend erforderlich sind;
- Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüm entweder in einem EU Flughafen-Geschäft kaufen, wenn sich dieses nach der Sicherheitskontrolle befindet oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft.
Wenn diese in einer speziellen, versiegelten Tüte verkauft werden, öffnen Sie diese keinesfalls bevor Sie durchsucht werden. – ansonsten könnte der Inhalt an der Sicherheitskontrolle konfisziert werden (wenn Sie an einem EU Flughafen umsteigen, öffnen Sie diese Tüte nicht vor der Überprüfung an Ihrem Transferflughafen, oder dem letzten Transferflughafen, wenn Sie mehrfach umsteigen). Wenn Ihre Reise einen weiteren Flug von einem EU Flughafen beinhaltet, können Sie nach wie vor Flüssigkeiten entweder in einem EU Flughafen nach der Sicherheitskontrolle oder an Bord einer EU Fluglinie erwerben. Diese Flüssigkeiten werden in einer speziellen Verpackung angeboten. Warten Sie mit dem öffnen dieser Verpackung bis Sie die [letzte] Sicherheitskontrolle an einem EU Flughafen passiert haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bitte Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro bevor Sie die Reise antreten. Bitte bleiben Sie zuvorkommend und kooperieren Sie mit der Flughafensicherheit und den Mitarbeitern der Fluglinie. Dieses Dokument wurde von der Europäischen Kommission, dem Verband der Europäischen Fluglinien und dem Internationalen Flughafenverband Europa entwickelt. Haftungsausschluß Dieses Dokument fast für Sie die wichtigsten Bestandteile der entsprechenden EU Gesetzgebung zur Information zusammen, stellt aber nicht den aktuellen und rechtlich bindenenden Text dar. Bitte beachten Sie! Die angegebenen Preise und Informationen ersetzen alle vorhergehenden und airBaltic behält sich einseitige Änderungen oder Streichungen vor. |